Im vergangenen Jahr wurde in der DAHW das Hinweisgeber-System „Whispli“ eingerichtet, das seitdem aktiv genutzt wird. So sind anonyme Meldungen über Fehlverhalten möglich und die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes werden erfüllt. Das System wird von DAHW-Mitarbeitenden in der Würzburger Zentrale (u. a. der Stabsstelle Compliance) betreut. Die Tatsache, dass Meldungen von jeder beliebigen Sprache in jede beliebige Sprache übersetzt werden können, ermöglicht es Hinweisgeber:innen, sich in ihrer Muttersprache an uns zu wenden. Dadurch sinkt sowohl die psychische Hemmschwelle, mögliches Fehlverhalten zu melden als auch das Risiko, dass wertvolle Informationen aufgrund von Sprachbarrieren verloren gehen. Die eingegangenen Meldungen werden sorgfältig geprüft. Erhärten sich die Hinweise, werden in Absprache mit dem Vorstand und jeweils verantwortlichen Personen Maßnahmen zur Ahndung begangenen Fehlverhaltens und zur Verhinderung künftigen Fehlverhaltens eingeleitet.
Zusätzlich zum „Whispli“-System wurden Verträge mit zwei Ombudspersonen abgeschlossen. Diese gehören dem Umfeld der DAHW an und sind mit der Organisation bestens vertraut. Sie sind aber weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat gegenüber weisungsgebunden. An diese Ombudspersonen können sich Mitarbeitende mit Vorwürfen gegen Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats oder mit Vorwürfen wenden, die sich auf Mitarbeitende in Würzburg beziehen. Damit soll schon der Anschein verhindert werden, dass Vorwürfe aufgrund von Weisungen von Vorstand / Aufsichtsrat oder aufgrund von persönlichen Nähebeziehungen innerhalb der Zentrale nicht adäquat nachgegangen werden könnte.
Im Januar 2024 haben Mitarbeitende, die regelmäßig in Partnerländer mit fragiler Sicherheitslage reisen, an einem Sicherheitstraining teilgenommen. Die DAHW kommt damit ihrer Fürsorge als Arbeitgeber nach. Im Oktober fand in eine Grundlagenschulung zum Thema Datenschutz statt und in Trainings in Würzburg, Gambia und Kathmandu wurden Mitarbeitende im Bereich Safeguarding fortgebildet.
Das Abhandenkommen von Gehaltsabrechnungen auf dem Postweg wurde in Absprache mit dem externen Datenschutzbeauftragten „Datenschutz Süd“ an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) gemeldet. Zusätzlich wurde der Behörde gegenüber eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben. Beides wurde vom BayLDA genommen. Zu einer Rüge bzw. der Einleitung eines Bußgeldverfahrens kam es nicht. Die Unterlagen wurden wenig später unversehrt ausgeliefert. Mittlerweile werden die Gehaltsabrechnungen über ein passwortgeschütztes Online-Portal zur Verfügung gestellt, um Vorfälle dieser Art in Zukunft möglichst auszuschließen.
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